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Von Ares am 10.01.2019 17:30 Uhr Ares
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Steuerberaterhonorar
Vielleicht kann mir jemand die Abrechnung eines Steuerberaters erklären. Wir bekommen vom Finanzamt eine geringe Rückerstattung zurück, müssen aber das dreifache an den Steuerberater bezahlen. Ist das normal? Und wie kann ich diese Kosten umgehen?
Vielen Dank im Voraus.
Ares

Von Syrza am 10.01.2019 17:48 Uhr Syrza
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Re:Steuerberaterhonorar
Was wäre, wenn es zu einer Nachzahlung gekommen wäre? Hättest Du dann vom Steuerberater eine Beteiligung an der Nachzahlung erwartet?

Der Steuerberater berechnet seine Gebühr anhand der Steuerberatergebührenverordnung und diese orientiert sich am Gegenstandwert der Steuererklärung. Vereinfacht gesagt hohes Einkommen = hohe Gebühr und umgekehrt.

Umgehen kannst Du die Kosten, indem Du Deine Steuererklärung selbst machst.

Wieviele 10tel hat er denn berechnet?

Von Ares am 10.01.2019 17:54 Uhr Ares
Im Club seit: 29.09.2009
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Re:Steuerberaterhonorar
Hallo Syrza,
Danke für den Hinweis. Eine Steuererklärung habe ich selber das letzte mal 2005 gemacht. Ich bin also nicht wirklich auf dem Laufenden wie das heute funktioniert. Ich glaube das steuererklärungsprogramm des FA heißt wie ein Vogel, kann das sein? ELSTER? Muss ich mich da irgendwo anmelden. Notfalls muss ich wieder in den sauren Apfel beissen und meinen Steuerberater erneut bemühen. Aber es schmerzt.

Von Ares am 10.01.2019 17:57 Uhr Ares
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Re:Steuerberaterhonorar
Hallo Syrza,
Danke für den Hinweis. Eine Steuererklärung habe ich selber vor Jahren gemacht. Ich bin also nicht wirklich auf dem Laufenden wie das heute funktioniert. Ich glaube das steuererklärungsprogramm des FA heißt wie ein Vogel, kann das sein? ELSTER? Muss ich mich da irgendwo anmelden. Notfalls muss ich wieder in den sauren Apfel beissen und meinen Steuerberater erneut bemühen. Aber es schmerzt.

Von Ares am 10.01.2019 17:58 Uhr Ares
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Re:Steuerberaterhonorar
Jetzt ist es auch noch doppelt raus

Von Syrza am 10.01.2019 18:26 Uhr Syrza
Im Club seit: 04.10.2016
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Re:Steuerberaterhonorar
Ja, bei Elster mußt Du Dich anmelden, dann bekommst Du ein Zertifikat mit dem Du dann die Erklärung via Elster wegschicken kannst. Das ist auf Elster ganz gut erklärt.

Du hast ja nun eine Erklärung als Vorlage an der Du siehst, was wohin muß und trägst halt entsprechend die neuen Zahlen ein.

Von Sonnenblümchen am 11.01.2019 07:55 Uhr Sonnenblümchen[VK]
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Re:Steuerberaterhonorar
Es kommt ganz darauf an, ob du viel oder wenig abzurechnen hast. Bist du und dein Mann Arbeitnehmer und ihr habt nichts weiter abzurechnen, ist es ganz einfach mit ELSTER. Da du nur eine geringe Rückerstattung bekommen hast, vermute ich es mal.... Sollte ich falsch liegen und noch andere Einnahmen in Form von Vermietung, Verpachtung, Kapitalanlagen, Unterhaltsleistungen....oder andere Besonderheiten bestehen, könnte ein Steuerberater von Nöten sein.

Von Saarbini am 11.01.2019 11:11 Uhr Saarbini[VK]
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Zuletzt Online am: 29.03.2024
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Re:Steuerberaterhonorar
Das ist schön für Dich, Ares, dass Du eine Erstattung erhalten hast. Nicht neu: hinterher ist man immer schlauer ;-)

Bei einem Besuch des Steuerberaters käme ich aufs zu erwartende Honorar sicherlich zu sprechen.
Seinerzeit beim Steuerberater haben wir das gleich getan, nachdem uns der Steuerberater in einer etwas komplizierten Steuergeschichte sehr geholfen hat, bei meinem seinerzeiten Renteneintritt - rückwirkend geschehen - und für mich nicht mehr durchschaubar, diese einmalige Steuererklärung. Seither machen wir unsere Steuererklärung wieder selbst. Da kommen eben keine Überraschungen mehr.

Für den Steuerberater im einmaligen Falle war es uns das Geld wert. Viel Nerven gespart - das ist doch unbezahlbar. Und gute Arbeit - gutes Geld, darin ist nichts falsch. Die Abrechnung nach dem Wertgegenstand bzw. Streitwert allgemein üblich, das geht auch bei Rechtsanwälten so.

Genieße Deine Erstattung, es sei Dir gegönnt, Ares.

LG Saarbini

Von Zottel am 03.02.2019 21:20 Uhr Zottel
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Re:Steuerberaterhonorar
Wir lassen unsere Steuererklärung beim Lohnsteuerhilfeverein machen. Kosten ca. € 300,00 und das ist m.E. schon der Höchstsatz. Diese Vereine können m.E. nur Angestellte aufnehmen, ansonsten müssen diese auch einen Steuerberater hinzuziehen, das dann auch wieder teurer ist. Einfach mal anrufen.

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