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Von ANONYM am 18.01.2019 06:42 Uhr EHEMALIGES MITGLIED
Pflegewohngeld
Hallo, liebe Hausfrauen,

jemand hier, der sich damit auskennt?
Derjenige beim Amt ist wohl etwas sickig auf uns, soll heißen, er spielt seine Rolle aus, am längeren Hebel zu sitzen. Die Vorgeschichte ist zu lang, gerafft und zusammengefasst: ich bin seit fast einem Jahr bemüht und bringe alles an Unterlagen bei, was ich habe. Jetzt - da noch ein Testamentsverfahren im Hintergrund ist - verlangt das Amt auch noch die Sterbeurkunde eines Onkels (wir sind da als Erben drin und mit dem Erbschaft eben auch in der Finanzierung), obwohl ich die Kopie eines beglaubigten Erbscheins vorgelegt habe. Daraus gehen Sterbedatum des Onkels und das Verwandtschaftsverhältnis hervor, so hatte ich das per Post auch dem Amt geschrieben.

Meine Empfinden ist, dass wir hingehalten werden. Reicht nicht die Vorlage des Erbscheins, wenn alles daraus hervorgeht?

Wer weiß das?

Danke und Hilfe!!

Von Stierfrau am 18.01.2019 12:13 Uhr Stierfrau
Im Club seit: 04.03.2003
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Re:Pflegewohngeld
Das ihr eine Sterbeurkunde vorlegen müßt, finde ich selbstverständlich. Wahrscheinlich genügt keine Kopie. Die mußt Du vom Anwalt beglaubigen lassen.
Oder Du gehst selbst mit dem Original zum Sachbearbeiter und der kann sich die dann ja kopieren lassen.

Von Pauline am 18.01.2019 12:36 Uhr Pauline
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Re:Pflegewohngeld
Nimm dir einen Anwalt, wenn du selber unsicher bist. Mehr Geld kannst du am Ende wahrscheinlich gar nicht sparen ……...

Von Saarbini am 18.01.2019 13:30 Uhr Saarbini[VK]
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Re:Pflegewohngeld
Normalerweise kein Problem, eine beglaubigte Sterbeurkunde vom Amt zu erhalten - kostet nicht allzuviel und Du hast wieder etwas mehr zum Abheften zuhause im Ordner ...

Das Gefühl hingehalten zu werden ist immer subjektiv - ich hatte kürzlich eine Anfrage beim Standesamt in Trier gestellt, da hat man mich gleich auf eine Mindestwartezeit von ca. 4 Wochen hingewiesen. Hintergrund der Sache - vorgebliches Hinhalten - ist oft, dass im Öffentlichen Dienst freiwerdende Stellen nicht nachbesetzt werden, bzw. Fälle von Mutterschutz usw., monatelang Arbeit liegen bleibt - die übrigen Kollegen können nunmal nicht in der gleichen Zeit das Doppelte leisten.
Und nun die alljährigliche Grippewelle noch dazu, da dauern Wunder wirklich etwas länger. Leider.

Da möchte ich gerne mal eine Lanze brechen für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes.

Ob man mit einem Sachbearbeiter gut klar kommt bzw. nicht gut klar kommt, sollte im Endeffekt keine Rolle spielen, sein gewünschtes Ziel zu erreichen.

Viel Glück allen Beteiligten gewünscht-

Von ANONYM am 18.01.2019 14:11 Uhr EHEMALIGES MITGLIED
Re:Pflegewohngeld
Noch einmal zur Erklärung der Reihenfolge nach:

Mein Onkel ist im letzten Jahr verstorben, Teilerbin ist meine Mutter.
Meine Mutter musste ins Pflegeheim, ist dort nach kurzer Zeit verstorben, konnte das Erbe nicht antreten.
Wir Kinder erben nach unserer Mutter (das Geld unseres Onkels), einen Erbschein nach unserer Mutter haben wir, im Original sowie in beglaubigter Abschrift.

Das SozAmt verlangt Auskunft, dieses hat es bekommen:
ich habe den Erbschein eingereicht, in diesem steht das Verwandtschaftsverhältnis (Schwester des Erblassers) sowie das Geburtsdatum des Verstorbenen.

Kann ich das Vorliegen des Erbscheins verweisen? In diesem steht alles öffentlich beglaubigt und besiegelt drin, das Gericht hat also anerkannt, dass der Erblasser tatsächlich im letzten Jahr verstorben ist.


Von Saarbini am 18.01.2019 14:27 Uhr Saarbini[VK]
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Re:Pflegewohngeld
Du kannst zwar darauf verweisen, aber so richtig kann ich jetzt nicht verstehen, dass Du die nötige Urkunde nicht einreichen möchtest - ich sehe da keinen Hinderungsgrund. Für manche Dinge braucht es halt eben einzeln vorzulegende Nachweise, das ist doch kein Beinbruch, finde ich.

Wenn eine amtliche Stelle nun eben diese Sterbeurkunde des Onkels nötig ist, dann reiche sie halt ein, das ist doch sicher machbar.

Mancher Sinn in den Vorschriften erschließt sich einem nicht und mag auch recht sinnfrei sein gelegentlich - aber drumherum kommt man eben nicht immer, auch wenn es so aussieht, als wären wir bei den Ämtern alle schon vernetzt.

Es wird wohl noch etwas dauern, bis wir dann tatsächlich wie bei George Orwell durchsichtig sind für alle öffentlichen Stellen. Also ist jeder Ärger über die jetzt noch bestehende Situation verschwendet, meine Meinung.


Von Gruener_apfel am 18.01.2019 15:27 Uhr Gruener_apfel
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Re:Pflegewohngeld
Um das Vorlegen der Sterbeurkunde wirst du wohl nicht herumkommen.
Finde ich in Erbschaftsangelegenheiten übrigens nicht unzumutbar, eher selbstverständlich.

Von ANONYM am 18.01.2019 15:54 Uhr EHEMALIGES MITGLIED
Re:Pflegewohngeld
Ich habe die Sterbeurkunde meines Onkels ja hier, werde sie auch einreichen, aber:

Meine Frage ist:
Wenn ich einen Erbschein dem SozAmt vorlege, in dem alles drin steht, was das SozAmt braucht,
damit die rechtlichen Verhältnisse durch das Nachlassgericht schon geklärt sind,
inklusive Sterbeurkunde, die dort vorgelegen - ES IST ALSO AMTLICH -
ergo wäre die Prüfung durch das SozAmt doppelt bzw. unnötig,
...

Weiß jmd., ob der Erbschein, den ich eingereicht habe und in dem alles drin steht, rechtlich reicht?

Von Fuxx am 18.01.2019 16:28 Uhr Fuxx
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Re:Pflegewohngeld
Wenn nur die Leute antworteten, die sich auskennen, wäre dir mehr geholfen,was hilft es dir wenn du nun weisst, wie es im Öffentlichen Dienst läuft.

Tut mir leid für dich.

Von ehemaligem Mitglied am 18.01.2019 18:41 Uhr EHEMALIGES MITGLIED
Re:Pflegewohngeld
Ich würde auch einen Anwalt bemühen.
Fuxx ich stimme dir voll zu.

Von ANONYM am 18.01.2019 21:39 Uhr EHEMALIGES MITGLIED
Re:Pflegewohngeld
Fuxx und Kirstin, ich danke euch!

Von Madleen am 19.01.2019 09:45 Uhr Madleen[VK]
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Re:Pflegewohngeld
Ich versteh das nicht. Du hast das Papier, also leg es vor.

Von ANONYM am 19.01.2019 11:53 Uhr EHEMALIGES MITGLIED
Re:Pflegewohngeld
Ich habe ein Papier vorgelegt, in dem alles amtlich dokumentiert ist.

Von Madleen am 19.01.2019 12:07 Uhr Madleen[VK]
Im Club seit: 09.06.2004
Zuletzt Online am: 08.09.2022
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Re:Pflegewohngeld
Und ich hab den Eindruck, es geht Dir ums Rechthaben um jeden Preis. Ich vermute ein persönliches Problem mit dem Sachbearbeiter. Selbst wenn das so sein sollte, dass Du Recht hast, du hast die Sterbeurkunde doch. Also leg sie vor und verschwende nicht weiter Deine kostbare Lebenszeit auf diesen unnötigen Kleinkrieg.

Sich ärgern macht hässlich,vergiftet die Seele und ist nicht gut fürs Karma...

Von ANONYM am 19.01.2019 12:22 Uhr EHEMALIGES MITGLIED
Re:Pflegewohngeld
In diesem Fall geht es mir ums "Rechthaben", da hast du recht, Madleen.

Deswegen frage ich hier, ob mir das jmd FACHLICH beantworten kann.

Von baerenanne am 19.01.2019 15:23 Uhr baerenanne
Im Club seit: 23.07.2003
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Re:Pflegewohngeld
Vielleicht ein Rechtsanwalt? ☺

Von Sunny am 20.01.2019 23:13 Uhr Sunny
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Re:Pflegewohngeld
Hallo,
eine Kopie eines (beglaubigten) Erbscheins oder eine beglaubigte Kopie reichen sowieso nicht aus. Der Ausweis eines Erben ist grundsätzlich nur eine Ausfertigung des Erbscheins. Das hat damit zu tun, dass man sich nur mit der Ausfertigung sicher sein darf; dass der Erbe Erbe ist. Im Fall, dass z. B. ein weiteres Testament gefunden wird oder so, wird die Ausfertigung sofort vom Nachlassgericht eingezogen. Weiter stehen auf einer Sterbeurkunde ganz andere Angaben als auf einem Erbschein. Neben dem letzten Wohnort z. B. auch der Sterbeort. Oder ob der Erblasser verheiratet/verwitwet war. Schon daraus kann sich eine Vorlagepflicht begründen. Dann wird die örtliche Zuständigkeit oder eine Nachfragemöglichkeit bei anderen Ämtern gegebenenfalls erst ersichtlich. Der zuständige Sachbearbeiter wird sicher begründen können, weshalb genau er was braucht.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass in solchen Fällen, wenn jemand sich „anstellt“, es oft etwas zu verbergen gibt. Dann wird in alle Richtungen geprüft. Und wenn erstmal ein Wurm in einer Akte ist, bleibt der auch drin. Also bitte etwas lockerer werden und zusammenarbeiten, nicht gegeneinander.
Eine Sterbeurkunde gibt Angaben über den Erblasser, ein Erbschein über die Erben. Wenn es alleine um den Sterbezeitpunkt geht oder die Tatsache, dass der Onkel tot ist, was ich nicht denke, ist das natürlich auch aus einer Kopie eines ESs ersichtlich. Du wirst die Anforderung doch schriftlich haben. Was steht denn da drin?

Von ANONYM am 21.01.2019 14:05 Uhr EHEMALIGES MITGLIED
Re:Pflegewohngeld
Vielen Dank für deine umfassende Antwort, Sunny.

In der Anforderung steht drin, dass ich nach dem Erbschein, in dem alle o. g. Angaben drin stehen (also Todeszeitpunkt, Ort, Adresse, Verwandtschaftsverhältnis, Anteil) auch die Sterbeurkunde des Onkels einreichen soll. Der Sinn erschließt sich mir nicht.

Natürlich lege ich die Sterbeurkunde vor, ich habe sie hier; ich bin nur sickig, weil das Verfahren schon ewig dauert, teilweise die Versicherungen ewig brauchen und wir die Sache einfach erledigen wollen (Abschluss nach plötzlichem Tod).

Von Madleen am 21.01.2019 14:12 Uhr Madleen[VK]
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Re:Pflegewohngeld
Und du bist gerade dabei, das Verfahren noch mehr in die Länge zu ziehen. Dein Verhalten ist kontraproduktiv

Von Sunny am 21.01.2019 14:56 Uhr Sunny
Im Club seit: 28.01.2009
Zuletzt Online am: 08.12.2021
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Re:Pflegewohngeld
Auch wenn man das nicht glaubt: Es gibt sie wirklich - diese Sachbearbeiter, die manches nicht besser wissen oder nicht besser wissen und machen wollen. Die vergessen haben, dass sie Dienstleister sind. Aber da kommt man nicht gegen an. Nicht mit Dienstaufsichtsbeschwerde o.ä., auch nicht mit Verstand oder Appell an diesen. Man wundert sich.
Bitte höflich um kurzfristige Bearbeitung. Reiche alles ein wie gefordert und bitte darum, dir bereits jetzt mögliche weitere Hinderungsgründe einer zügigen Bearbeitung mitzuteilen - oder frage, wie du weiter zuarbeiten kannst, damit das Verfahren nun zeitnah beendet werden kann.

Genauso wie bei Behörden gibt es aber auch auf Seiten des Publikumsverkehrs schwierige Leute.

So ist das Leben. Es ist eben nur manchmal ungerecht, nicht zu verstehen und manchmal schwer auszuhalten.

Es gibt sogar solche Fälle, in denen Leute fast in die Insolvenz schlittern, weil mangels Aktenbearbeitung eine Erbfolge nicht festgestellt wird und niemand handeln kann. Wenn das eine junge Frau mit 2 kleinen Kindern und einen Betrieb betrifft, frage ich auch gerne nach einer Tischkante, in die ich beißen darf.

Und nun fassen wir alle an unsere eigene Nase und fragen uns, ob wir heute bereits nach Goethe "Edel sei der Mensch, hilfreich und gut. " gehandelt haben und wir für unsere Familie für den Fall, dass und ein Unglück zustößt, bestmöglich vorgesorgt haben. Wie sieht es aus? Vorsorgevollmacht? (Eine Heiratsurkunde oder die Tatsache, dass ihr Eltern seid, hilft euch nicht alleine, um Auskunft von Ärzten zu bekommen und Handeln zu dürfen.)
Patientenverfügung?
Sorgerechtsverfügung, falls ihr minderjährige Kinder habt?
Testament? (Nein, der Ehegatte erbt nicht gesetzlich alles.)
Also... neues Jahr, gute Vorsätze... handelt, damit nicht unbedingt im Falle des Falls die ungeliebten Behörden handeln müssen.

Habt einen schönen Tag.


Von ANONYM am 21.01.2019 16:08 Uhr EHEMALIGES MITGLIED
Re:Pflegewohngeld
Genauso mache ich es die ganze Zeit, Sunny,
höflich und freundlich, ich reiche alle Unterlagen ein und frage noch nicht einmal, ob da irgend etwas überflüssig ist.
Meine Frage war einfach (weil ich da durchaus meinem Bauchgefühl trauen kann), ob das Verfahren dadurch nicht in die Länge gezogen wird. Hätte ich die Sterbeurkunde nicht vorliegen (weil ich mich auch um das Erbverfahren meines Onkels kümmere - auch das läuft noch), müsste ich alle Unterlagen von jwd anfordern. So habe ich gerade zum zweiten Mal Unterlagen aus ca. 100 km Entfernung angefordert - weil die Sachbearbeiterin vor vier Wochen keinen Vermerk hinterlassen hat und mir die Unterlagen zur Weiterreichung an das Amt immer noch nicht vorliegen. Es geht einfach um zügiges Bearbeiten, mehr nicht!

Mit liegt es fern, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen, damit kommt man nicht weiter, Sunny, so sehe ich das. Aber ich ärgere mich über die Art und Weise des Amtes. Daher mache ich es so, wie vorher auch, höflich und freundlich um zügige BEarbeitung bitten, daraufhin wurde das Amt komisch und fordert jetzt alles in kleinsten Schritten an.

Und deinen unverschämten Einwurf kannst du dir sparen, Madleen! Ich ziehe nichts in die Länge, sondern frage hier, ob es überhaupt NÖTIG ist, eine Sterbeurkunde zu verlangen, wenn durch das Nachlassgericht alles überprüft und dokumentiert ist, mit Wappen und Siegel, Unterschrift des Richters und Beglaubigung durch den Urkungsbeamten. Doppelt hält besser!

Von Madleen am 21.01.2019 16:23 Uhr Madleen[VK]
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Re:Pflegewohngeld
Dir ist nicht zu helfen. Das Ganze erinnert mich an die Nummer mit dem Maschendrahtzaun. Da scheint ein Geistersverwandte von Dir am Werk zu sein. Mach so weiter und Du hast vielleicht in Drei Jahren das was Du willst. Lol

Von ehemaligem Mitglied am 21.01.2019 17:19 Uhr EHEMALIGES MITGLIED
Re:Pflegewohngeld
Ich darf nicht mal nachfragen, ob jmd. fachlich antworten kann?

Wie kommst du mir denn vor: Ich antworte dem Amt zügig, ohne zu verzögern, ich antworte höflich und freundlich, ohne jmd anzugreifen, ich frage nach, ob etwas nötig ist

und du pisst mich an, ohne überhaupt zu wissen, wie ich mit Ämtern agieren?

Von ehemaligem Mitglied am 21.01.2019 17:20 Uhr EHEMALIGES MITGLIED
Re:Pflegewohngeld
So, mein Name raus, damit jeder hier weiß, wer dahinter steckt!

Vielen Dank, Madleen, das hätte ich nicht von dir gedacht!

Von baerenanne am 21.01.2019 17:34 Uhr baerenanne
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Re:Pflegewohngeld
... zu spät... ☺

Von Fuxx am 21.01.2019 18:10 Uhr Fuxx
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Re:Pflegewohngeld
Ich sehe hier keinen Grund, um gleich angepi...
auszutreten.

Von Madleen am 21.01.2019 18:33 Uhr Madleen[VK]
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Re:Pflegewohngeld
Was denn , ich hab doch nur versucht, dir zu sagen, dass es manchmal klüger ist, nachzugeben, wenn man zügig Ergebnisse haben will. Was bringt dieser Trotz?

Von Madleen am 21.01.2019 18:38 Uhr Madleen[VK]
Im Club seit: 09.06.2004
Zuletzt Online am: 08.09.2022
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Re:Pflegewohngeld
Ich bin jemand, der eher den Weg des geringsten Widerstand geht, auch wenn das bedeutet, dass ich mein sogenanntes Recht nicht in Anspruch nehme, wenn mir das so und so keine Vorteile bringt.

Was bringt es denn Für Vorteile, wenn Du mauerst. Frag Dich das mal selber. Na ja versteh ich nicht, muss ich aber auch nicht verstehen.

Von Pauline am 22.01.2019 00:21 Uhr Pauline
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Re:Pflegewohngeld
Wenn du in dieser Art und Weise auch mit den Sachbearbeitern komunizierst, wird mir einiges klar …..

Von Sunny am 22.01.2019 08:33 Uhr Sunny
Im Club seit: 28.01.2009
Zuletzt Online am: 08.12.2021
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Re:Pflegewohngeld
Ich finde die letzten Kommentare hier nicht so toll, muss ich sagen. Wenn jemand seit einem Jahr Nachlässe abwickelt, dürften die Nerven bereits angespannt sein. Nur jemand, der bereits in dieser Situation war, wird nachempfinden können, welche Belastung und Arbeit das alles mit sich bringt. Die Fragestellerin wird neben eigener Trauerbewältigung mit Behörden kommunizieren und den übrigen Erben Rechenschaft ablegen müssen. Man bekommt sowieso keinen Dank, sondern nur einen Tritt.
Hier wurde eine klare Frage gestellt. Dafür ist das Forum da. Und eine Antwort hätte sein können. "Liebe Anonym. Bleib stark, reiche die StU ein, in den Ämtern arbeiten auch nur Menschen, bald dürfte das geschafft sein." Oder man denkt sich seinen Teil und liest was anderes.
Ein Vergleich mit dem Maschendrahtsachverhalt und auch Unterstellungen einer unangemessenen Kommunikation mit dem Amt sind völlig unangemessen.
Und denjenigen, die hier beschimpften, sei gesagt, dass auch sie in völlig vertraxte Situationen geraten können. Und dann tut es gut, wenn man in solch einem Forum einfach nur mal Luft ablassen kann oder nachfragen, ob man Wahrnehmungsstörungen hat.
Vielleicht sollten die, die sich hier m. M. nach doch etwas verrannt haben, mal gedanklich 3 Schritte zurücktreten, alles mit Abstand für sich betrachten und überlegen, ob evt. eine kleine Entschuldigung angebracht wäre. Man scheint sich ja zu kennen.
Und Carola bitte ich zu prüfen, ob dieser Thread geschlossen werden könnte.

Von Syrza am 22.01.2019 09:24 Uhr Syrza
Im Club seit: 04.10.2016
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Re:Pflegewohngeld
Sunny, Daumen hoch für diesen Beitrag.

Von Saarbini am 22.01.2019 10:42 Uhr Saarbini[VK]
Im Club seit: 11.05.2006
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Re:Pflegewohngeld
Es ist immer schwierig, wenn jemand einen Kriegsschauplatz eröffnet und auf einseitigen Beifall hofft. Zitat:

"Derjenige beim Amt ist wohl etwas sickig auf uns, soll heißen, er spielt seine Rolle aus, am längeren Hebel zu sitzen." Meiner Meinung nach spielen Vorurteile, subjektives Erleben und Zorn zu sehr rein und die Würfel waren schon gefallen, ohne Einsichtsfähigkeit auf eigenes Fehlverhalten.

Wenn man in einem Thread "Hilfe" dann strandet, ist das wohl für die Fragestellerin bitter - aber auch manche hier mit anderen Sichtweisen als Anonym wurden etwas barsch abgebügelt, mein subjektiver Eindruck.

Sicherlich wissen einige - ich weiß es nicht - wer die Fragestellerin hier war, das tut auch nichts zur Sache.
Auch bei mir war der erste Eindruck "Knallerbsenstrauch ./. Stacheldrahtzaun"
Zitat: "Man bekommt sowieso keinen Dank, sondern nur einen Tritt". Stimmt auffallend.

Ich bin nicht der Meinung, dass die eigene Befindlichkeit es immer erlaubt, andere zu treten, sei es jetzt den Sachbearbeiter vom Amt "weil er sickig ist" oder die hier Ratgebenden.
Auch in den Ämtern arbeiten nur Menschen und das angesprochene Problem hätte man sicherlich in einem Gespräch zwischen den Kontrahenten klären können. Z.B. dass eine Urkaunde eine andere Urkunde - z.B. Vorlage des Originals - nicht ersetzt. Aber es ging nunmal ums Rechthaben.

Da schießt die Vernunft gerne Eigentore, und einen Grund für Entschuldigung für die Ratgeberinnen sehe ich hier nicht.
Würde sowieso auch nichts nutzen, zumal Anonym uns hier verlassen hat offenbar ...

Das, was am Ende übrig bleibt m.E. ist: hier war kein Rat gesucht. Der Beitrag von Anonym hätte ins Betroffenheisforum gehört oder -Herzschmerz.





Von Pauline am 22.01.2019 11:38 Uhr Pauline
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Re:Pflegewohngeld
Hier konnte auch kein Rat gegeben werden, weil häppchenweise immer wieder was Neues dazu kam und eine gewisse Beratungsresistenz augenscheinlich war.


Von Madleen am 22.01.2019 12:40 Uhr Madleen[VK]
Im Club seit: 09.06.2004
Zuletzt Online am: 08.09.2022
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Re:Pflegewohngeld
Ich weiß nicht, wer die Fragestellerin war.

Von Pauline am 22.01.2019 12:47 Uhr Pauline
Im Club seit: 19.07.2010
Zuletzt Online am: 28.03.2024
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Re:Pflegewohngeld
…..das weiß keine von uns. Erst 'Anonym' gepostet, was ja auch in Ordnung ist und dann verabschiedet. Ist aber auch in Ordnung so, da gibt es dann keine persönlichen Animositäten …… - mal wieder ein Lehrstück des Lebens.

Von baerenanne am 22.01.2019 12:57 Uhr baerenanne
Im Club seit: 23.07.2003
Zuletzt Online am: 28.03.2024
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Re:Pflegewohngeld
Ich weiss es aber .......*träller*...

Von baerenanne am 22.01.2019 13:01 Uhr baerenanne
Im Club seit: 23.07.2003
Zuletzt Online am: 28.03.2024
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Re:Pflegewohngeld
... und schweige wie ein Grab... ☺

Von soleil am 23.01.2019 06:56 Uhr soleil
Im Club seit: 17.04.2015
Zuletzt Online am: 22.03.2024
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Re:Pflegewohngeld
Sunny, danke fuer Deinen Kommentar.

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