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Von madu am 28.05.2019 12:04 Uhr madu[VK]
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Mietvertrag
Ich bin schon lange geschieden. Mein Ex seht noch im Mietvertrag. Es ist kein Problem. Nun zieht mein LG ein und da dachte ich, dies könnte ich doch ändern.
ABER: Was passiert, wenn ein Vertragspartner aussteigt und eventuell ein neuer einsteigt. Muss dann ein neuer Vertrag aufgesetzt werden, bei dem garantiert die Miete erhöht wird? Oder wird nur ein Vertragspartner geändert und alles bleibt beim alten. Oder ist dies im Ermessen des Vermieters, wie es gehandhabt wird.

Danke! :-)

Von schleckse am 28.05.2019 14:06 Uhr schleckse
Im Club seit: 07.11.2004
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Re:Mietvertrag
Genau kann ich dir leider nicht sagen, ob die Eintragung eines anderen Mitmieters automatisch zu einer Mieterhöhung führen muß.
Ich habe da - auf der Seite des Mietervereins - folgendes gefunden:" Zwischen dem Einzug und einer ersten Mieterhöhung bzw. zwischen den einzelnen Mieterhöhungen müssen immer mindestens 12 Monate liegen."

Ansonsten gibt es da unter dem Stichwort "Irrtümer und Fallen" auch noch einen Eintrag zum Thema "Gemeinsam mieten".

Falls das als Info nicht reicht, würde ich mal direkt beim Mieterverein nachfragen.

LG Schleckse

Von madu am 29.05.2019 13:56 Uhr madu[VK]
Im Club seit: 24.09.2004
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Re:Mietvertrag
Danke, Schleckse.

Vielleicht sollte ich es so lassen. Nach dem Motto: Still ruht der See. Wir haben seit ca. 10 Jahren keine Mieterhöhung mehr bekommen.

Von bolle am 30.05.2019 07:38 Uhr bolle
Im Club seit: 11.10.2012
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Re:Mietvertrag
Also, ich würde mich auch ganz still verhalten.
Man muss ja keine schlafenden Hunde wecken.:-)

Von Zottel am 31.05.2019 16:01 Uhr Zottel
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Re:Mietvertrag
Wenn ein neuer Partner hinzuzieht wird kein neuer Mietvertrag geschlossen, außer beide Parteien möchten es. Es wird lediglich ein Zusatz zum Mietvertrag geschrieben, dass er in die Rechte und Pflichten des bestehenden Mietvertrages mit eintritt. Für den Vermieter hat es den Vorteil, dass er 2 "Schuldner" hat. Nachteil für Dich wäre, wenn Du mit Deinem Partner irgendwann mal nicht mehr zusammen wärst und Du ausziehen möchtest. Dann kann der Vermieter Dich aus dem MV rauslassen, muss er aber nicht.

Rechtlich ist es so, dass Du Deinen Vermieter fragen musst, ob er einziehen darf. Er kann aber bei einem Lebenspartner die Zustimmung in der Regel nicht verweigern, nur in Ausnahmefällen.

Eine Mieterhöhung hat damit nichts zu tun. Evtl. wird der Vermieter eine höhere Nebenkostenvorauszahlung wollen, da der Verbrauch von Wasser, evtl. Heizung höher sein wird. Wenn es ein Mehrfamilienhaus ist, ist es natürlich gerechter, wenn z.B. der Müll nach Personen aufgeteilt wird, dass auch Dein Partner mit berechnet wird.

Wenn Du einen privaten Vermieter hast, würde ich Dir raten ihn um Zustimmung zu bitten. Einfach der Ehrlichkeit halber.

Von madu am 03.06.2019 13:08 Uhr madu[VK]
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Re:Mietvertrag
Danke Euch allen.

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