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Von Lumoje am 10.04.2005 17:19 Uhr |
Lumoje[VK]
Im Club seit: 10.09.2003 Zuletzt Online am: 04.01.2024 Weitere Beiträge von Lumoje |
(Ver-)Sicherung Trampolin | |
Hallo,
wir haben ein großes Trampolin im Garten stehen (4m Durchmesser). Dadurch haben wir auch jede Menge Nachbarskinder ständig im Garten, die natürlich auch Trampolin springen wollen. Wisst ihr, wie man sich absichern kann, dass - falls etwas passiert - man nicht im Gefängnis oder unter der Brücke landet? Reicht ein Schild im Garten (Benutzung auf eigene Gefahr) oder ähnliches? Bei uns in der Straße haben noch 3 andere Familien ein Trampolin, doch bis jetzt hat sich über dieses Thema noch keiner Gedanken gemacht. Vielen Dank LG lumoje |
Von larasun am 10.04.2005 17:28 Uhr |
larasun[VK]
Im Club seit: 28.08.2002 Zuletzt Online am: 19.06.2011 Weitere Beiträge von larasun |
Re:(Ver-)Sicherung Trampolin | |
hallo, also soweit ich weiß, ist der Eigentümer des Gartens für alle Eventualitäten haftbar.
Hab mal gehört, wenn ein Einbrecher oder unbefugter in Löcher fällt in meinem Garten, dann hafte ich als Eigentümer dafür. Egal, ob derjenige bei mir was zu suchen hat oder nicht. Ich denke, da kann man sich nicht gegen absichern, wenn ja, bin ich gespannt, wie! Gruß larasun |
Von Elisabeth am 10.04.2005 21:19 Uhr |
Elisabeth[VK]
Im Club seit: 05.03.2003 Zuletzt Online am: 03.09.2017 Weitere Beiträge von Elisabeth |
Re:(Ver-)Sicherung Trampolin | |
Ich habe mich bei einem befreundeten Anwalt erkundigt. Wir haben auch so ein großes Trampolin. Du kannst ein Schild am Garten aufstellen, aber das würde nichts nützen. Du wirst auf jeden Fall haftbar gemacht. Es sei denn du läßt eine Haftungsausschlußerklärung von den jeweiligen Eltern unterschreiben, aber das sei dann nur für die zivilrechtliche Seite...oder strafrechtliche? ?? ich weiß auch nicht so genau ! Und Kinder unter 6 Jahren dürfen sowieso nur in Beisein eines Erwachsenen drauf ....Es ist ziemlich mühsam. Man muß wahrscheinlich drauf hoffen, daß nichts passiert bzw. dass man dann keinen Ärger bekommt. Ich habe den Kindern eingebläut, daß sie eigentlich alleine springen müssen und sehr aufpassen sollen aufeinander , wenn sie es zu zweit tun. Zu dritt erlaube ich es nicht. Wenn wir nicht zu Hause sind, dürfen die Nachbarskinder nicht drauf. Und ich habe mit den Müttern, deren Kinder am häufigsten mit dabei sind, gesprochen. Aber letztendlich haftet man wahrscheinlich auch dann, wenn der Einbrecher (der von larasun) drauf hüpft und fällt.......:-(
Viel Spaß Euren Kindern beim Hüpfen ! Ich finds übrigens auch klasse ! Lg, Elisabeth P.S.: Wie gehts dir inzwischen, Lumoje ? Bist du wieder ganz auf dem Damm ? |
Von balea am 10.04.2005 21:32 Uhr |
balea[VK]
Im Club seit: 03.08.2004 Zuletzt Online am: 18.09.2011 Weitere Beiträge von balea |
Re:(Ver-)Sicherung Trampolin | |
Für Einbrecher müsst Ihr - nebenbei bemerkt - nicht haften, denn der würde sich unerlaubt auf Eurem Grundstück befinden.
Ein Schild allein reicht auf keinen Fall. Vermutlich müßte das Trampolin sogar so gesichert sein, dass in Eurer Abwesenheit niemand darauf kann. Nur darauf hoffen, dass schon nichts passiert, würde ich nicht. Habt Ihr Euch mal erkundigt, ob Ihr Eure Haftpflichtversicherung entsprechend ausweiten könnt? LG balea |
Von Leika am 11.04.2005 08:56 Uhr |
Leika[VK]
Im Club seit: 28.06.2002 Zuletzt Online am: 23.03.2007 Weitere Beiträge von Leika |
Re:(Ver-)Sicherung Trampolin | |
Hallo Lumoje,
bin mir auch relativ sicher, daß Ihr für Schäden aufgrund des "Trampolinhümpfens" haftbar gemacht werden könnt, sofern nicht die betreffenden Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und Ihnen ein Verschulden angerechnet werden kann. Wenn Ihr eine Privat-Haftpflichtversicherung habt, müßten solche Schäden aber normalerweise abgedeckt sein. Ruf doch mal bei Deinem Vertreter/Deiner Versicherung an. Viele Grüße Leika (die auch gerne mal mithüpfen würde ;-) |
Von nessi am 11.04.2005 14:45 Uhr |
nessi[VK]
Im Club seit: 13.08.2004 Zuletzt Online am: 10.12.2012 Weitere Beiträge von nessi |
Re:(Ver-)Sicherung Trampolin | |
Hallo,
wie das mit der rechtlichen Seite oder versicherungstechnisch aussieht, kann ich Dir leider nicht sagen. Es gibt aber für diese Trampoline auch Sicherheitsnetze. Wäre doch vielleicht eine sinnvolle Anschaffung im Gegensatz zu dem, was im Falle eines Falles sonst kommen könnte. z. B. http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=85036&item=5185171288&rd=1 LG |
Von Elisabeth am 19.04.2005 09:44 Uhr |
Elisabeth[VK]
Im Club seit: 05.03.2003 Zuletzt Online am: 03.09.2017 Weitere Beiträge von Elisabeth |
Re:(Ver-)Sicherung Trampolin | |
Hallo Lumoje !
Habt Ihr neue Erkenntnisse gewonnen bzgl. der Versicherung beim Trampolin springen ? Würde mich wirklich interessieren ! Mein Sohn hat sich Freitag einen (leider 2.) Schneidezahn ausgeschlagen... Weiß nun nicht, was es nach sich gezogen hätte, wenn das einem fremden Kind passiert wäre. Danke für deine Auskunft, Elisabeth |
Von Lumoje am 19.04.2005 15:29 Uhr |
Lumoje[VK]
Im Club seit: 10.09.2003 Zuletzt Online am: 04.01.2024 Weitere Beiträge von Lumoje |
Re:(Ver-)Sicherung Trampolin | |
Hallo,
@Elisabeth: leider haben wir noch keine Neuigkeiten. Ich melde mich aber, sobald ich mehr weiß. LG lumoje |
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